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Präimplantationsdiagnostik – Volksentscheid in der Schweiz

2015

Am 14. Juni wird es in der Schweiz einen Volksentscheid über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geben. Bei der PID werden durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Schäden untersucht. Wenige Tage nach der Befruchtung, wenn der Embryo aus ungefähr acht bis zwanzig Zellen besteht, werden eine bis zwei Zellen entnommen und analysiert. In vielen Ländern ist die PID schon erlaubt (in Deutschland seit Februar 2014), nun wird auch in der Schweiz über eine entsprechende Gesetzesvorlage abgestimmt. Eine Ablehnung erscheint eher unwahrscheinlich, die Regelung ist eher restriktiv ausgefallen. Trotzdem bietet die Abstimmung eine gute Gelegenheit, nachzuverfolgen wie die ursprünglich ablehnende Haltung zur PID nun umgeschlagen ist. In der Schweiz wurde 1991 und 1998 anlässlich von Volksinitiativen, die ein Verbot der In-Vitro-Befruchtung forderten, über das Thema debattiert. Der Verfassungsartikel 119, dessen Änderung am 14. Juni zur Abstimmung steht, wurde 1992 eingeführt, das geltende PID-Verbot im Fortpflanungsmedizingesetz Art. 5 stammt von 1999 – beide Male auch als Reaktion  auf zwei restriktive Volksinitiativen*. In Deutschland forderte die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des deutschen Bundestages 2002 ein Verbot der PID.

Ein vergleichsweise moderater Redebeitrag von 1991 – gerne wurde von striken IVF-Gegnern u.a. der Homunculus beschwört – kam von CVP-Nationalrat Rolf Seiler:

„Im Grunde genommen geht es gar nicht mehr um die Machbarkeit der Dinge, sondem um die Vertretbarkeit von dem, was gemacht wird oder gemacht werden soll oder gemacht werden darf. Es ist also kein ökonomisches oder technisches, sondem vor allem ein ethisches Problem. Hans Jonas hat einmal geschrieben: «Mit der aufkommenden biogenetischen Kunst wird ein ethisches Neuland betreten, für dessen nie zuvor gestellte Frage wir noch gänzlich unvorbereitet sind.» Die Aufgabe des Gesetzgebers, Leitplanken zu setzen, wird damit zu einer Gratwanderung zwischen der persönlichen Freiheit und der Verrechtlichung ethischer Grundprinzipien. (…) Als Grundsatz könnte etwa dienen: Alles, was dem Leben dient, soll nicht behindert, sondem gefördert werden; was jedoch das Leben gefährdet, dem muss Einhalt geboten werden. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass der Gesetzgeber einmal mehr mit heraushängender Zunge einer rasanten technologischen Entwicklung hinterherrennt. (…) Trotz unseren Bedenken und Vorbehalten aus ethischen Gründen treten wir nicht für ein Verbot sämtlicher Fortpflanzungstechnologien ein.“

Sieben Jahre später, im Jahr 1998, beschloss das Schweizer Parlament nach langer Debatte** ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik, unter anderem mit folgenden Argumenten:

„Immerhin sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass die Langzeitfolgen der Präimplantationsdiagnostik für den untersuchten Embryo nicht bekannt sind. Das Ablösen einer Zelle vom einzelnen Embryo stellt jedenfalls ein gewisses Risiko dar. Im Extremfall kann er am Eingriff zugrunde gehen. Schliesslich besteht die Möglichkeit, dass ein genetischer Defekt nur in den untersuchten Zellen vorliegt. Solche Mutationen können damit Anlass zu schwerwiegenden Fehldiagnosen sein.“

„Entscheiden wir uns für die Präimplantationsdiagnostik, tun wir einen ersten Schritt in Richtung Unterscheidung zwischen guten Embryonen und schlechten Embryonen.“

„Ohne Verbot der Präimplantationsdiagnostik wird die Schleuse für Kinder nach Mass geöffnet, oder – anders gesagt – die Präimplantationsdiagnostik ist ein Einfallstor für eugenische Überlegungen. (…) Die Präimplantationsdiagnostik geht aber ganz klar einen Schritt weiter, denn sie führt, falls eine Krankheit beim Embryo nachweisbar ist, unweigerlich zur Vernichtung potentiellen Lebens – nicht die betroffene Frau, die in diesem Fall noch kaum eine Beziehung zum Embryo hat, entscheidet. Der Entscheid wird an die Medizin, an die Wissenschaft delegiert. Wenn die Präimplantationsdiagnostik zum Standardverfahren wird, wird die Hemmschwelle immer kleiner werden, Embryonen in vitro nach beliebigen Kriterien zu untersuchen. Die Grenze zwischen erlaubter Prävention und unerwünschter Selektion wird fliessend. Da Therapiemöglichkeiten fehlen, wenn eine schwere Krankheit am Embryo festgestellt wird, wird es immer bei einer Selektion bleiben.

Befürchtungen vor Selektion und Eugenik, Unklarheit betreffend Langzeitfolgen – die Hauptargumente gelten eigentlich immer noch, wiegen aber 17 Jahre offenbar nicht mehr so schwer. Parteien, die damals strikt gegen die PID waren, wie die Grünen oder die Christdemokraten, sind heute dafür. Ähnlich wie im Schweizer Parlament 1998 klingt es im Deutschen Bundestag 2002 – damals traf noch zu was der Schweizer Bundesrat Koller 1998 gesagt hat:

„Über das Wochenende hatte ich Besuch aus dem Ausland und besprach die [PID] auch mit dem österreichischen Justizminister. Er sagte mir, in Österreich und Deutschland sei die Frage wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit vorentschieden gewesen: In diesen beiden Ländern habe man das Problem schlicht nicht aufwerfen können, weil sonst sofort die Frage des unwerten Lebens wieder im Raum gestanden wäre. Deshalb habe man in beiden Ländern die Präimplantationsdiagnostik ohne allzu grosse Diskussion verworfen.“ 

Im Bericht der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des deutschen Bundestages von 2002 lehnte nicht unerwartet eine Mehrheit die PID ab, insbesondere wird auch ausgeführt, warum ein Schwangerschaftsabbruch damit nicht vergleichbar sei. Die Argumente gleichen  den oben aufgeführten Zitaten. Insbesondere wird auf die Schutzwürdigkeit des Embryos verwiesen und die Gefahr, dass jenseits der Diagnose schwerer Krankheiten allen möglichen Anwendungen wie bspw. Geschlechtsselektion der Weg geebnet wird. Wie aber voraussichtlich auch in der Schweiz auch hat in Deutschland ein Umdenken stattgefunden und die PID wurde kürzlich zugelassen.

Was zeigt nun diese Entwicklung? Die biomedizinische Forschung und die Anwendungsmöglichkeiten entwickeln sich rasant. Einiges, was früher Science Fiction war, ist schon Realität oder könnte es werden. Kürzlich wurde etwa der Versuch eines gezielten Eingriffes in das Erbgut eines Embryos publiziert. Ja, die PID-Regelung und die Argumente dafür in der Schweiz klingen vernünftig, und es gibt m. E. keinen Grund die Vorlage abzulehnen. Es gilt aber nach wie vor und immer wieder dass der Gesetzgeber mit heraushängender Zunge einer rasanten technologischen Entwicklung hinterherrennt.“ Was heute politisch undenkbar ist, könnte in einigen Jahren gängige Praxis werden – wenn man sich nicht endlich auf die Debatte einlässt und eine Festlegung wagt, was in näherer Zukunft noch legal sein soll und was nicht. Ansonsten wird weiterhin die Technologie einen Status Quo bestimmen, den Politik, Ethik und Recht dann nachträglich zu akzeptieren haben. Und wollen wir wirklich der Wissenschaft soviel Macht und Verantwortung zumuten?

 

* Volksinitiativen „Gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen“ 1991 und „zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie“ 1998

**Quellen für die Zitate:
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4514/173968/d_n_4514_173968_174164.htm
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4514/174223/d_n_4514_174223_174252.htm
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4514/174223/d_n_4514_174223_174224.htm
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4514/174478/d_n_4514_174478_174521.htm
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4515/180904/d_s_4515_180904_180909.htm
Sämtliche Links auch unter http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/resultate.aspx?collection=AB&gesch_nr=19960058&sort=BDATE&way=desc

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